Bildungsprämie

Bildungsprämie

Weiterbildungsinitiative des Bundes www.bildungspraemie.info

Verwendbar für Kurse der beruflichen Weiterbildung in Zusammenhang mit der aktuellen beruflichen Tätigkeit, bis zu 500 €, 50%-Zuschuss (die andere Hälfte der Weiterbildungskosten trägt der Lerner), 1 Kurs alle zwei Kalenderjahre.

Kriterien (Auszug)

Einen Prämiengutschein können erhalten

• Erwerbstätige in Deutschland, die befugt sind in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Beträge von 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

• Beschäftigte während der Mutterschutzfrist oder in Elternzeit unterhalb der genannten Einkommensgrenzen

• Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Selbständige, deren Erwerbseinkommen trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten.

Keinen Prämiengutschein erhalten

• Beschäftigte in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen

• Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Rentner bzw. Rentnerinnen und Pensionäre.

• Alle anderen Personen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit des Bildungssparens und des Weiterbildungsdarlehens. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Wir beraten Sie gerne.

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