Bildungsprämie
Weiterbildungsinitiative des Bundes http://www.bildungspraemie.info/
Die aktuelle Förderperiode des Programms endet am 30.11.2011.
Eine zweite Förderperiode wurde angekündigt, genauere Informationen liegen uns derzeit noch nicht vor.
Verwendbar für Kurse der beruflichen Weiterbildung, bis zu 500 € pro Jahr, 50%- Zuschuss (d.h. der Lerner zahlt die andere Hälfte), 1 Kurs pro Jahr
Kriterien:
- Zu versteuerndes Einkommen der Person liegt unter 25.600 € pro Jahr bei alleiniger Veranlagung oder unter 51.200 € pro Jahr Familieneinkommen bei gemeinsamer Veranlagung
- Alle in Arbeit befindlichen Personen
- Keine Förderung: Arbeitslos gemeldete Personen, Studenten, Schüler, Praktikanten, Beamte
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit des Bildungssparens und des Weiterbildungsdarlehens. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Folgende Volkshochschulen bieten die Beratung zur Bildungsprämie für die berufliche Weiterbildung an:
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Kreisvolkshochschule Waldeck-Frankenberg
VHS Eschwege e.V.
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Tel.: 06451
Tel.: 0 56 51
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728613
74 29 - 0
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VHS Hersfeld-Rotenburg
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Tel.: 06621
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6409 - 16
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VHS Region Kassel
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Tel.: 0561
oder
Tel.: 05692
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1003 - 1670
987 - 3193
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VHS des Schwalm-Eder-Kreises
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Tel.: 05681
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775 - 775
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VHS Witzenhausen e. V.
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Tel.: 05542
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93360
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Qualifizierungsschecks
Weiterbildungsinitiative des Landes Hessen http://www.qualifizierungsschecks.de/
Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten. Gefördert werden auch hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen (Non-Profit-Organisationen), sofern diese das KMU-Kriterium erfüllen. Gefördert werden die Beschäftigten aus den genannten Unternehmen, wenn Sie
- über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder
- älter als 45 Jahre sind oder
- in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Qualifikation oder
- als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen haben dürfen und dass Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, nur einmalig (mit max. 500 EUR) gefördert werden.
Folgende Volkshochschulen bieten die Beratung für den Qualifizierungsscheck als berufliche Weiterbildung an:
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Kreisvolkshochschule Waldeck-Frankenberg
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Tel.: 06451
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728613
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VHS Eschwege e.V.
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Tel.: 0 56 51
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74 29 - 0
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VHS Hersfeld-Rotenburg
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Tel.: 06621
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6409 - 16
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VHS Region Kassel
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Tel.: 0561
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1003 - 1681
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VHS des Schwalm-Eder-Kreises
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Tel.: 05681
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775 - 775
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VHS Witzenhausen e. V.
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Tel.: 05542
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93360
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